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   BSG, 08.06.2020 - B 9 SB 66/19 B   

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https://dejure.org/2020,30438
BSG, 08.06.2020 - B 9 SB 66/19 B (https://dejure.org/2020,30438)
BSG, Entscheidung vom 08.06.2020 - B 9 SB 66/19 B (https://dejure.org/2020,30438)
BSG, Entscheidung vom 08. Juni 2020 - B 9 SB 66/19 B (https://dejure.org/2020,30438)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entzug des Merkzeichens Hilflosigkeit; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Besonderheiten der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Entzug des Merkzeichens Hilflosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.02.2003 - B 9 SB 1/02 R

    Schwerbehindertenrecht - Hilflosigkeit - Merkzeichen H - Hilfebedarf -

    Auszug aus BSG, 08.06.2020 - B 9 SB 66/19 B
    Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder einer Anleitung zu den von den Vorschriften genannten Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist (Senatsurteil vom 12.2.2003 - B 9 SB 1/02 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 1 RdNr 5 = juris RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 25.10.2016 - B 10 ÜG 24/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BSG, 08.06.2020 - B 9 SB 66/19 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen BSG Beschluss vom 25.10.2016 - B 10 ÜG 24/16 B - juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89

    Begriff der Hilflosigkeit bei Kindern im Schwerbehindertenrecht, wesentliche

    Auszug aus BSG, 08.06.2020 - B 9 SB 66/19 B
    Danach ändern sich die tatsächlichen Verhältnisse, nach denen die Hilflosigkeit zu beurteilen ist, wesentlich iS von § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X , wenn der hilfsbedürftige Behinderte volljährig wird (Senatsurteil vom 29.8.1990 - 9a/9 RVs 7/89 - BSGE 67, 204, 207 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 1 S 4 f = juris RdNr 17 mwN) .
  • BSG, 17.04.2023 - B 9 SB 46/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Insbesondere geht die Beschwerde auch nicht auf die Rechtsprechung des BSG zu den Besonderheiten der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen nach Teil A Nr. 5 VMG sowie zur Änderung der tatsächlichen Verhältnisse ein, nach denen die Hilflosigkeit zu beurteilen ist, wenn der hilfsbedürftige Behinderte volljährig wird (vgl BSG Beschluss vom 8.6.2020 - B 9 SB 66/19 B - juris RdNr 14 mwN) .
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